Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltung der Geschäftsbedingungen
1.1. Die Produktion von Bildern und die Erteilung von Bildlizenzen erfolgt
ausschließlich aufgrund nachstehender Geschäftsbedingungen (AGB). Diese
Bedingungen gelten auch für alle künftigen Produktions- und
Lizenzverträge, sofern nicht ausdrücklich abweichende Regelungen
vereinbart werden.
1.2 . Geschäftsbedingungen des Auftraggebers, die von den nachstehenden
Bedingungen abwei- chen, werden nicht anerkannt. Solche abweichenden
Geschäftsbedingungen werden auch dann nicht Vertragsinhalt, wenn der
Bildautor ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.
2. Produktionsaufträge
2.1. Kostenvoranschläge des Bildautors sind unverbindlich.
Kostenerhöhungen braucht der Bildautor nur anzuzeigen, wenn eine
Überschreitung der ursprünglich veranschlagten Gesamtkosten um mehr als
15 % zu erwarten ist.
2.2. Der Auftraggeber darf dem Bildautor für die Aufnahmearbeiten nur
solche Objekte und Vorlagen überlassen, zu deren Verwendung er
berechtigt ist und die frei sind von Rechten Dritter. Der Auftraggeber hat
den Bildautor von Ersatzansprüchen Dritter freizustellen, die aus der
Verletzung dieser Pflicht resultieren.
2.3. Muss bei der Auftragsabwicklung die Leistung eines Dritten in
Anspruch genommen oder ein sonstiger Vertrag mit Dritten abgeschlossen
werden, ist der Bildautor bevollmächtigt, die ent- sprechenden
Verpflichtungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers eingehen.
2.4. Der Bildautor wählt die Bilder aus, die er dem Auftraggeber bei
Abschluss der Produktion zur Abnahme vorlegt. Nutzungsrechte werden nur
an den Bildern eingeräumt, die der Auftraggeber als vertragsgemäß
abnimmt.
2.5. Mängelrügen müssen schriftlich erfolgen und spätestens zwei Wochen
nach Ablieferung der Bilder bei dem Bildautor eingegangen sein. Nach
Ablauf dieser Frist gelten die Bilder als vertragsgemäß und mängelfrei
abgenommen.
3. Produktionshonorar und Nebenkosten
3.1. Wird die für die Aufnahmearbeiten vorgesehene Zeit aus Gründen, die
der Bildautor nicht zu vertreten hat, wesentlich überschritten, so ist ein
vereinbartes Pauschalhonorar entsprechend zu erhöhen. Ist ein Zeithonorar
vereinbart, so erhält der Bildautor auch für die Zeit, um die sich die Aufnahmearbeiten verlängern, den vereinbarten Stunden- oder Tagessatz.
3.2. Der Auftraggeber hat zusätzlich zu dem geschuldeten Honorar die
Nebenkosten zu erstatten, die dem Bildautor im Zusammenhang mit der
Auftragsdurchführung entstehen (z.B. für Filmmaterial, Laborarbeiten,
Fotomodelle, Reisen).
3.3. Das Produktionshonorar ist bei Ablieferung der Bilder fällig. Wird eine
Bildproduktion in Teilen abgeliefert, ist das entsprechende Teilhonorar
jeweils bei Ablieferung eines Teiles fällig. Erstreckt sich die Ausführung
eines Auftrags über einen längeren Zeitraum, kann der Bildautor
Abschlagszahlungen entsprechend dem erbrachten Arbeitsaufwand
verlangen.
3.4. Die zu übertragenden Nutzungsrechte erwirbt der Auftraggeber erst
mit der vollständigen Bezahlung des Honorars und der Erstattung
sämtlicher Nebenkosten.
4. Anforderung von Archivbildern
4.1. Bilder, die der Auftraggeber aus dem Archiv des Bildautors anfordert,
werden zur Sichtung und Auswahl für die Dauer eines Monats ab Datum des
Lieferscheins zur Verfügung gestellt. Kommt innerhalb der Auswahlfrist kein
Lizenzvertrag zustande, sind sie mit Fristablauf an den den Bildautor
zurückzugeben.
4.2. Mit der Überlassung der Bilder zur Sichtung und Auswahl werden keine
Nutzungsrechte übertragen. Jede Nutzung bedarf einer vorherigen
schriftlichen Freigabeerklärung des Bildautors.
4.3. Die Verwendung der Bilder als Arbeitsvorlagen für Skizzen oder zu
Layoutzwecken, ebenso die Präsentation bei Kunden, stellt bereits eine
kostenpflichtige Nutzung dar. Werden Diarahmen oder Folien geöffnet, ist
der Bildautor - vorbehaltlich eines weitergehenden Zahlungsanspruchs -
zur Berechnung eines Layouthonorars berechtigt, auch wenn es zu einer
Nutzung der Bilder nicht gekommen ist.
4.4. Für die Zusammenstellung der Bildauswahl kann der Bildautor eine
Bearbeitungsgebühr berechnen, die sich nach Art und Umfang des
entstandenen Aufwandes bemisst und mindestens 30,00 € beträgt.
Versandkosten (Verpackung, Porto) einschließlich der Kosten für beson-
dere Versandarten (Taxi, Luftfracht, Eilboten) hat der Auftraggeber
zusätzlich zu erstatten.
4.5. Nach Ablauf der Auswahlfrist (Ziffer 4.1.) sowie bei Überschreitung der
Rückgabefrist der Bilder, die vom Auftraggeber genutzt werden, ist bis zum
Eingang der Bilder beim Bildautor eine Blockierungsgebühr von 1,25 € pro
Tag und Bild neben den sonstigen Kosten und Honoraren zu zahlen, es sei
denn, die Fristüberschreitung ist vom Auftraggeber nicht zu vertreten oder es wurde vor Fristablauf eine andere schriftliche Vereinbarung getroffen.
5. Nutzungsrechte
5.1. Der Auftraggeber erwirbt an den Bildern nur Nutzungsrechte in dem
vertraglich festgelegten Umfang, maximal für 10 Jahre. Eigentumsrechte
werden nicht übertragen. Ungeachtet des Umfangs der im Einzelfall
eingeräumten Nutzungsrechte bleibt der Bildautor berechtigt, die Bilder im
Rahmen seiner Eigenwerbung zu verwenden.
5.2. Die Übertragung und Einräumung der vom Auftraggeber erworbenen
Nutzungsrechte an Dritte, auch an andere Redaktionen eines Verlags,
bedarf der schriftlichen Zustimmung des Bildautors.
5.3. Eine Nutzung der Bilder ist grundsätzlich nur in der Originalfassung
zulässig. Jede Änderung oder Umgestaltung (z.B. Montage, fototechnische
Verfremdung, Colorierung) und jede Veränderung bei der Bildwiedergabe
(z.B. Veröffentlichung in Ausschnitten) bedarf der vorherigen Zustimmung
des Bildautors. Hiervon ausgenommen ist lediglich die Beseitigung unge-
wollter Unschärfen oder farblicher Schwächen mittels elektronischer
Retusche.
5.4.Bei jeder Bildveröffentlichung ist der Bildautor als Urheber zu benennen.
Die Benennung muss beim Bild erfolgen.
6. Digitale Bildverarbeitung
6.1. Die Digitalisierung herkömmlicher Bilder und die Weitergabe von
digitalen Bildern im Wege der Datenfernübertragung oder auf Datenträgern
ist nur zulässig, soweit die Ausübung der eingeräumten Nutzungsrechte
diese Form der Vervielfältigung und Verbreitung erfordert.
6.2. Bilddaten dürfen nur für die eigenen Zwecke des Auftraggebers und
nur für die Dauer des Nutzungsrechts digital archiviert werden. Die
Speicherung der Bilddaten in Online-Daten- banken oder sonstigen digitalen
Archiven, die Dritten zugänglich sind, bedarf einer gesonderten
Vereinbarung zwischen dem Bildautor und dem Auftraggeber.
6.3. Bei der digitalen Erfassung der Bilder muss der Name des Bildautors
mit den Bilddaten elektronisch verknüpft werden. Der Auftraggeber hat
außerdem durch geeignete technische Vorkehrungen sicherzustellen, dass
diese Verknüpfung bei jeder Datenübermittlung, bei der Übertragung der
Bilddaten auf andere Datenträger, bei der Wiedergabe auf einem Bildschirm
sowie bei jeder öffentlichen Wiedergabe erhalten bleibt und der Bildautor
jederzeit als Urheber der Bilder identifiziert werden kann.
7. Schutzrechte Dritter
7.1. Sofern nicht der Bildautor ausdrücklich zusichert, dass abgebildete
Personen oder die Inhaber der Rechte an abgebildeten Werken der
bildenden oder angewandten Kunst die Einwilligung zu einer
Bildveröffentlichung erteilt haben, obliegt die Einholung der im Einzelfall
notwendigen Einwilligung Dritter oder die Erwirkung von
Veröffentlichungsgenehmigungen bei Sammlungen, Museen etc. dem
Auftraggeber.
7.2. Der Bildautor übernimmt keine Haftung für die Art der Nutzung seiner
Bilder. Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, dass durch die Art der
Nutzung keine Persönlichkeitsrechte, Urheberrechte oder sonstigen Rechte
Dritter verletzt werden.
8. Haftung und Schadensersatz
8.1. Der Bildautor haftet nur für Schäden, die er selbst oder seine
Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeiführen. Das gilt
auch für Schäden, die aus einer positiven Vertragsverletzung oder einer
unerlaubten Handlung resultieren.
8.2. Die Zusendung und Rücksendung von Bildern erfolgt auf Gefahr und für
Rechnung des Auftraggebers.
8.3. Gehen Bilder im Risikobereich des Auftraggebers verloren oder werden
Bilder in einem Zustand zurückgegeben, der eine weitere Verwendung nach
den üblichen Gepflogenheiten ausschließt, so hat der Auftraggeber
Schadensersatz zu leisten. Der Bildautor ist in diesem Fall berechtigt,
mindestens Schadensersatz in Höhe von 1.000,00 € für jedes Original und
von 200,00 € für jedes Duplikat zu verlangen, sofern nicht der
Auftraggeber nachweist, dass ein Schaden überhaupt nicht entstanden oder
wesentlich niedriger ist als die geforderte Schadens- pauschale. Die
Geltendmachung eines höheren Schadensersatzanspruchs bleibt dem Bild-
autor vorbehalten.
8.4. Bei unberechtigter Nutzung, Veränderung, Umgestaltung oder
Weitergabe eines Bildes (egal ob in herkömmlicher oder digitalisierter Form)
ist der Bildautor berechtigt, eine Vertragsstrafe in Höhe des fünffachen
vereinbarten oder, mangels Vereinbarung, des fünffachen üblichen
Nutzungshonorars zu fordern, mindestens jedoch 500,00 € pro Bild und
Einzelfall. Die Geltendmachung eines weitergehenden
Schadensersatzanspruchs bleibt hiervon unberührt.
8.5. Unterbleibt bei einer Bildveröffentlichung die Benennung des Bildautors
(Ziffer 5.4.) oder wird der Name des Bildautors mit dem digitalen Bild nicht
dauerhaft verknüpft (Ziffer 6.3.), so hat der Auftraggeber eine
Vertragsstrafe in Höhe von 100 % des vereinbarten oder, mangels
Vereinbarung, des üblichen Nutzungshonorars zu zahlen, mindestens jedoch
200,00 € pro Bild und Einzelfall. Dem Bildautor bleibt auch insoweit die
Geltendmachung eines weitergehenden Schadensersatzanspruchs
vorbehalten.
9. Mehrwertsteuer
Zu den vom Auftraggeber zu zahlenden Honoraren, Gebühren und Kosten
kommt die Mehrwertsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe hinzu.
10. Rechtswirksamkeit, Statut und Gerichtsstand
10.1. Die Nichtigkeit oder Unwirksamkeit einzelner AGB-Bestimmungen
berührt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht.
10.2. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
10.3. Für den Fall, dass der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand
in der Bundesrepublik Deutschland hat oder seinen Sitz oder gewöhnlichen
Aufenthalt nach Vertragsabschluß ins Ausland verlegt, wird der Wohnsitz
des Bildautors als Gerichtsstand vereinbart.